Kosten

Die Kosten anwaltlicher Inanspruchnahme richten sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach schriftlicher Vergütungsvereinbarung.
Dies variiert je nach Streitwert, Rechtsgebiet und Umfang der Angelegenheit.

Maßgeblich ist auch, ob es bei einer einmaligen Erstberatung bleibt, oder weitere gerichtliche oder außergerichtliche Schritte erforderlich werden.

Kontaktieren Sie mich, um mir Ihr Anliegen zu schildern, entstehen hierdurch noch keine Kosten.

Wenn Sie sich anwaltliche Hilfe nicht leisten können und gerichtliche Hilfe benötigen, besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernehme ich für Sie die Kostendeckungsanfrage.

Formulare

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Formulare als PDF:

– Prozesskostenhilfe: Prozesskostenhilfe PDF

– Vollmacht Rechtsanwältin Dr. Senka Sarvan:  Vollmacht PDF

Haben sie Fragen oder wünschen eine individuelle Beratung? Kontaktieren Sie mich für ein kostenloses Erstgespräch.