Schulplatzklage

In Hamburg gilt eigentlich die freie Schulwahl. Gleichwohl bekommen jedes Jahr aufs Neue zahlreiche Kinder keinen Schulplatz an der Wunschschule. Stattdessen werden sie Schulen zugewiesen, die entweder viel zu weit entfernt sind oder die z.B. nicht den gewünschten Bildungsprofil aufweisen. Sollte das auch auf Ihr Kind zutreffen, besteht die Möglichkeit, den gewünschten Schulplatz im Wege einer sog. Schulplatzklage zu erwirken. 

Wie eine Schulplatzklage durchgeführt werden muss, wie es um die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall bestellt ist, sowie welche Kosten auf Sie zukommen, erfahren Sie bei einem Erstberatungsgespräch.

Darüber hinaus erhalten Sie Unterstützung in allen anderen Bereichen des Schulrechts, wie z.B.  bei Rückstellungen von der Schulpflicht, Nachteilsausgleich, die (Verweigerung der) Schulbegleitung, Versetzungen, Ordnungsmaßnehmen oder Ähnliches.

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